📋Standort-Report für Weil am Rhein (79574)

Pflegegrad & Pflegegeld für Weil am Rhein berechnen

Welche Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen in Weil am Rhein (79574) zu? Unser Rechner ermittelt Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge.

Pflegeheim Gesamt (Ø)3.050 €monatlich (vor Zuschuss)
Treppenlift-Zuschussbis 4.000 €§ 40 Abs. 4 SGB XI je Person
24h-Betreuung ab2.550 €monatlich (Entsendemodell)
PflegeberatungKostenfreiRechtsanspruch § 7a
NBI-Einstufung (SGB XI)

Pflegegrad & Monatsbudgets für Weil am Rhein

Wähle den aktuellen oder erwarteten Pflegegrad, um alle gesetzlichen Ansprüche auf den Cent genau einzusehen.

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
332 € / Monat
Direkt zur freien Verfügung für pflegende Angehörige
Pflegesachleistung (§ 36)
761 € / Monat
Für ambulante Pflegedienste vor Ort
Tagespflege (§ 41 SGB XI)
689 € / Monat
Zusätzliches Budget ohne Abzug vom Pflegegeld
Entlastungsbetrag (§ 45b)
125 € / Monat
Gilt für alle Pflegegrade 1–5 (z. B. Haushaltshilfe)
Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2)
40 € / Monat
Monatliche Pauschale für die Pflegebox
Vollstationärer Zuschuss (§ 43)
770 € / Monat
Pauschaler Kassenbeitrag zum Pflegeheim
Modellrechnung 2026

Kombinationspflege-Modell für Weil am Rhein

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 (Sachleistung: 1.432 €, Pflegegeld: 573 €) nutzt die Familie in Weil am Rhein zu 50 % einen ambulanten Pflegedienst (716 € Kassenübernahme). Die verbleibenden 50 % werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (286,50 € bar aufs Konto) – plus 125 € Entlastungsbetrag und 40 € Pflegebox.

Gesamter monatlicher Entlastungswert für die Familie: 1.167,50 € / Monat an Kassenleistungen.
🏛️ Gesetzlicher Anspruch (§ 7a SGB XI)

Kostenfreie Pflegeberatung vor Ort in Weil am Rhein

Pflegebedürftige und Angehörige haben einen Rechtsanspruch auf kostenfreie, neutrale Beratung. Die örtlichen Pflegestützpunkte und Ihre Pflegekasse sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen einen konkreten Beratungstermin anzubieten.

Zuständige AnlaufstellePflegestützpunkt der Kommune oder Pflegekasse der Krankenkasse

📍Regionale Versorgungslage in Weil am Rhein

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf monatliches Pflegegeld (332 € bis 947 €) oder Pflegesachleistungen (bis zu 2.200 € für ambulante Pflegedienste).

Pflegebedürftige und Angehörige sollten Leistungsansprüche frühzeitig kombinieren (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b und Pflegegeld nach § 37 SGB XI), um Überlastungen im Alltag zu vermeiden.

🏛️Regelungen in Baden-Württemberg

Zusätzlich steht allen Pflegegraden (1–5) in Weil am Rhein der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (§ 45b SGB XI) für Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe zu. Unabhängige Auskunft und Beratung erhalten Sie kostenfrei über die örtlichen Pflegestützpunkte sowie die Pflegekasse in Weil am Rhein.

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❓Häufige Fragen zu Pflegegrad-Rechner in Weil am Rhein

Wichtige Informationen zu Einstufung, Kosten und Kassenübernahmen in Weil am Rhein:

Wie läuft die Pflegegrad-Begutachtung in Weil am Rhein ab?▼
Nach Antragstellung bei der Pflegekasse beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit einem Hausbesuch in Weil am Rhein. Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand der 6 gesetzlichen NBI-Module direkt vor Ort.
Wann wird das monatliche Pflegegeld in Weil am Rhein ausgezahlt?▼
Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen stets am ersten Werktag des laufenden Monats im Voraus auf das Konto des Pflegebedürftigen in Weil am Rhein überwiesen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Weil am Rhein kombinieren?▼
Ja, als sogenannte Kombinationspflege (§ 38 SGB XI): Schöpft ein ambulanter Dienst in Weil am Rhein beispielsweise nur 60 % des Sachleistungsbudgets aus, werden die restlichen 40 % als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Wo finde ich eine unabhängige Pflegeberatung in Weil am Rhein?▼
In Weil am Rhein stehen Ihnen die regionalen Pflegestützpunkte sowie Beratungsangebote der Pflegekassen nach § 7a SGB XI für eine kostenlose, neutrale Vor-Ort-Beratung zur Verfügung.
Welche ambulanten Pflegedienste in Weil am Rhein rechnen Sachleistungen ab?▼
Alle in Weil am Rhein zugelassenen Pflegedienste verfügen über Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI und rechnen Pflegesachleistungen (z. B. 761 € bei Grad 2 bis 2.200 € bei Grad 5) direkt mit der Pflegekasse ab.
Was tun, wenn der Einstufungsbescheid in Weil am Rhein zu niedrig ausfällt?▼
Legen Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein. Fordern Sie das MD-Gutachten an und begründen Sie Punktabzüge mit Unterstützung einer Pflegeberatung in Weil am Rhein.
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