📋Landes-Report für Sachsen

Pflegegrad & Einstufung in Sachsen: Offizieller NBI-Kassenrechner

Orientierung zur Pflegeeinstufung in Sachsen: Berechnen Sie Ihre Punkte nach den 6 gesetzlichen Modulen des Medizinischen Dienstes (MD) und prüfen Sie Kassenansprüche.

Ø Gesamteigenanteil Heim2.450 €monatlich (vor Zuschuss)
Treppenlift-Zuschussbis 4.000 €§ 40 Abs. 4 SGB XI je Person
24h-Betreuung ab2.550 €monatlich (Entsendemodell)
Erfasste Städte29Standorte in Sachsen
NBI-Einstufung (SGB XI)

Pflegegrad & Monatsbudgets für Sachsen

Wähle den aktuellen oder erwarteten Pflegegrad, um alle gesetzlichen Ansprüche auf den Cent genau einzusehen.

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
332 € / Monat
Direkt zur freien Verfügung für pflegende Angehörige
Pflegesachleistung (§ 36)
761 € / Monat
Für ambulante Pflegedienste vor Ort
Tagespflege (§ 41 SGB XI)
689 € / Monat
Zusätzliches Budget ohne Abzug vom Pflegegeld
Entlastungsbetrag (§ 45b)
125 € / Monat
Gilt für alle Pflegegrade 1–5 (z. B. Haushaltshilfe)
Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2)
40 € / Monat
Monatliche Pauschale für die Pflegebox
Vollstationärer Zuschuss (§ 43)
770 € / Monat
Pauschaler Kassenbeitrag zum Pflegeheim
Modellrechnung 2026

Kombinationspflege-Modell für Sachsen

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 (Sachleistung: 1.432 €, Pflegegeld: 573 €) nutzt die Familie in Sachsen zu 50 % einen ambulanten Pflegedienst (716 € Kassenübernahme). Die verbleibenden 50 % werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (286,50 € bar aufs Konto) – plus 125 € Entlastungsbetrag und 40 € Pflegebox.

Gesamter monatlicher Entlastungswert für die Familie: 1.167,50 € / Monat an Kassenleistungen.

📍Pflege-Benchmarks in Sachsen

In Sachsen liegt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege bei rund 2.450 €. Durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI sinkt der pflegebedingte Zuzahlungsanteil mit zunehmender Verweildauer signifikant.

Pflegebedürftige und Angehörige sollten Leistungsansprüche frühzeitig kombinieren (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b und Pflegegeld nach § 37 SGB XI), um Überlastungen im Alltag zu vermeiden.

🏛️Landesförderung & Hilfen (Sachsen)

Zuständige Behörden in Sachsen: Landkreise / Kreisfreie Städte & Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Pflegewohngeld: Nein.

Wohnraumförderung: SAB Förderprogramm "Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen" (direkter Zuschuss bis zu 8.000 € bzw. 11.000 € bei Rollstuhlnutzung).

🏙️ Städte in Sachsen (Pflegegrad-Rechner)

Wählen Sie Ihre Stadt für standortgenaue Heimkosten, Pflegestützpunkte und Pflegegrad-Rechner-Berechnungen.

❓Häufige Fragen zu Pflegegrad-Rechner in Sachsen

Wichtige Informationen zu Einstufung, Kosten und Kassenübernahmen in Sachsen:

Gibt es in Sachsen ein zusätzliches Landespflegegeld?▼
Einige Bundesländer wie Bayern zahlen ein eigenständiges Landespflegegeld (1.000 Euro jährlich ab Pflegegrad 2). Prüfen Sie die spezifischen Landesförderungen und Landesleistungen für Sachsen.
Wie sind die Begutachtungsfristen des Medizinischen Dienstes in Sachsen geregelt?▼
Gesetzlich muss der Medizinische Dienst in Sachsen das Gutachten innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erstellen. Bei akutem Pflegebedarf (z. B. im Krankenhaus) gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.
Wo gibt es spezialisierte Pflegeberatungsstellen in Sachsen?▼
In ganz Sachsen stehen flächendeckend unabhängige Pflegestützpunkte und die regionalen Pflegekassen für kostenlose Beratung nach § 7a SGB XI bereit.
Welche Fristen für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gelten in Sachsen?▼
Bei reinem Pflegegeldbezug sind verpflichtende Beratungsbesuche vorgeschrieben: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Zugelassene Pflegedienste in ganz Sachsen führen diese durch.
Welche regionalen Besonderheiten gelten für den Entlastungsbetrag in Sachsen?▼
In Sachsen regeln spezifische Landesverordnungen, welche anerkannten Nachbarschaftshelfer oder Alltagsbegleiter den Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat (§ 45b SGB XI) mit den Pflegekassen abrechnen dürfen.
Wer hilft bei Widersprüchen gegen Einstufungsbescheide in Sachsen?▼
Sozialverbände wie der VdK oder SoVD in Sachsen sowie unabhängige Patientenberatungsstellen unterstützen Mitglieder bei Widersprüchen und Klagen vor den zuständigen Sozialgerichten in Sachsen.
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