📋Landes-Report für Niedersachsen

Pflegegrad & Einstufung in Niedersachsen: Offizieller NBI-Kassenrechner

Orientierung zur Pflegeeinstufung in Niedersachsen: Berechnen Sie Ihre Punkte nach den 6 gesetzlichen Modulen des Medizinischen Dienstes (MD) und prüfen Sie Kassenansprüche.

Ø Gesamteigenanteil Heim2.680 €monatlich (vor Zuschuss)
Treppenlift-Zuschussbis 4.000 €§ 40 Abs. 4 SGB XI je Person
24h-Betreuung ab2.550 €monatlich (Entsendemodell)
Erfasste Städte86Standorte in Niedersachsen
NBI-Einstufung (SGB XI)

Pflegegrad & Monatsbudgets für Niedersachsen

Wähle den aktuellen oder erwarteten Pflegegrad, um alle gesetzlichen Ansprüche auf den Cent genau einzusehen.

Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
332 € / Monat
Direkt zur freien Verfügung für pflegende Angehörige
Pflegesachleistung (§ 36)
761 € / Monat
Für ambulante Pflegedienste vor Ort
Tagespflege (§ 41 SGB XI)
689 € / Monat
Zusätzliches Budget ohne Abzug vom Pflegegeld
Entlastungsbetrag (§ 45b)
125 € / Monat
Gilt für alle Pflegegrade 1–5 (z. B. Haushaltshilfe)
Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2)
40 € / Monat
Monatliche Pauschale für die Pflegebox
Vollstationärer Zuschuss (§ 43)
770 € / Monat
Pauschaler Kassenbeitrag zum Pflegeheim
Modellrechnung 2026

Kombinationspflege-Modell für Niedersachsen

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 (Sachleistung: 1.432 €, Pflegegeld: 573 €) nutzt die Familie in Niedersachsen zu 50 % einen ambulanten Pflegedienst (716 € Kassenübernahme). Die verbleibenden 50 % werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (286,50 € bar aufs Konto) – plus 125 € Entlastungsbetrag und 40 € Pflegebox.

Gesamter monatlicher Entlastungswert für die Familie: 1.167,50 € / Monat an Kassenleistungen.

📍Pflege-Benchmarks in Niedersachsen

In Niedersachsen liegt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege bei rund 2.680 €. Durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI sinkt der pflegebedingte Zuzahlungsanteil mit zunehmender Verweildauer signifikant.

Pflegebedürftige und Angehörige sollten Leistungsansprüche frühzeitig kombinieren (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b und Pflegegeld nach § 37 SGB XI), um Überlastungen im Alltag zu vermeiden.

🏛️Landesförderung & Hilfen (Niedersachsen)

Zuständige Behörden in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte & Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Pflegewohngeld: Nein (wurde im Rahmen von Haushaltsreformen abgeschafft).

Wohnraumförderung: NBank Förderung "Wohnraumförderung Barrierefrei": Zinslose oder zinsgünstige Darlehen für altersgerechte Wohnraumanpassungen.

🏙️ Städte in Niedersachsen (Pflegegrad-Rechner)

Wählen Sie Ihre Stadt für standortgenaue Heimkosten, Pflegestützpunkte und Pflegegrad-Rechner-Berechnungen.

❓Häufige Fragen zu Pflegegrad-Rechner in Niedersachsen

Wichtige Informationen zu Einstufung, Kosten und Kassenübernahmen in Niedersachsen:

Gibt es in Niedersachsen ein zusätzliches Landespflegegeld?▼
Einige Bundesländer wie Bayern zahlen ein eigenständiges Landespflegegeld (1.000 Euro jährlich ab Pflegegrad 2). Prüfen Sie die spezifischen Landesförderungen und Landesleistungen für Niedersachsen.
Wie sind die Begutachtungsfristen des Medizinischen Dienstes in Niedersachsen geregelt?▼
Gesetzlich muss der Medizinische Dienst in Niedersachsen das Gutachten innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erstellen. Bei akutem Pflegebedarf (z. B. im Krankenhaus) gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.
Wo gibt es spezialisierte Pflegeberatungsstellen in Niedersachsen?▼
In ganz Niedersachsen stehen flächendeckend unabhängige Pflegestützpunkte und die regionalen Pflegekassen für kostenlose Beratung nach § 7a SGB XI bereit.
Welche Fristen für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gelten in Niedersachsen?▼
Bei reinem Pflegegeldbezug sind verpflichtende Beratungsbesuche vorgeschrieben: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Zugelassene Pflegedienste in ganz Niedersachsen führen diese durch.
Welche regionalen Besonderheiten gelten für den Entlastungsbetrag in Niedersachsen?▼
In Niedersachsen regeln spezifische Landesverordnungen, welche anerkannten Nachbarschaftshelfer oder Alltagsbegleiter den Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat (§ 45b SGB XI) mit den Pflegekassen abrechnen dürfen.
Wer hilft bei Widersprüchen gegen Einstufungsbescheide in Niedersachsen?▼
Sozialverbände wie der VdK oder SoVD in Niedersachsen sowie unabhängige Patientenberatungsstellen unterstützen Mitglieder bei Widersprüchen und Klagen vor den zuständigen Sozialgerichten in Niedersachsen.
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